- Grenzfall
- Grenz|fall ['grɛnts̮fal], der; -[e]s, Grenzfälle ['grɛnts̮fɛlə]:
Fall, der an der Grenze zwischen zwei Möglichkeiten liegt und sich daher nicht eindeutig entscheiden lässt:bei dieser Entscheidung handelt es sich um einen Grenzfall.
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Grẹnz|fall 〈m. 1u〉 am Rande des Normalen liegender Fall* * *
Grẹnz|fall , der:1. Fall, der zwischen zwei [od. mehreren] Möglichkeiten liegt u. sich daher nicht eindeutig bestimmen lässt:ein G. zwischen Unterschlagung und Betrug.2. Sonderfall:wir können nur in Grenzfällen helfen.* * *
Grẹnz|fall, der: 1. Fall, der zwischen zwei [od. mehreren] Möglichkeiten liegt u. sich daher nicht eindeutig bestimmen lässt: Hier liegt ein G. zwischen der glatten Unterschlagung und der Technik des Rösselsprungs vor (Enzensberger, Einzelheiten I, 38); Aber Grenzfälle, bei denen sich ein Dissens nicht auflösen lässt, kann es immer geben (Spiegel 18, 1976, 92). 2. Sonderfall: Einen G. der Revolution stellen die „gewaltlose Aktion“ (Gandhi) und die „Revolution by Consent“ ... dar (Fraenkel, Staat 300); die „fortschrittliche“ neue (Kultur) treibt in die Isolierung ... und in Grenzfällen in die Sprachlosigkeit (Gehlen, Zeitalter 34).
Universal-Lexikon. 2012.